Kategorie: Umwelt
TÜV Rheinland empfiehlt
Schnee auch von Dach und Kühlerhaube räumen – Stets Klimaanlage einschalten – Bei “Blindflug” drohen strafrechtliche Folgen
Köln (ots) – Kälte, Schnee und Frost stellen Autofahrer vor besondere Herausforderungen – und das nicht erst, wenn die Fahrt beginnt. Bereits vor dem Fahrantritt muss das Auto komplett von Schnee und Eis befreit werden, auch Dach und Kühlerhaube. Nach Auskunft der Fachleute von TÜV Rheinland reicht es nicht aus, nur ein Guckloch zu enteisen. “Dann irrt man im Blindflug über die Straße. Obendrein riskieren Autofahrer neben strafrechtlichen Folgen auch noch Regressforderungen der Versicherungen, wenn es zu einem Unfall kommt. Diese können in Einzelfällen bis zu 10.000 Euro betragen”, warnt Hans-Ulrich Sander, Auto-Experte bei TÜV Rheinland. Nicht nur die Scheiben müssen vollständig eisfrei sein, sondern ebenso Scheinwerfer, Blinker, Kennzeichen, Hauben und Dach. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr durch herunterwehenden Schnee behindert oder beim Antauen und Bremsen kann die eigene Sicht durch Herunterrutschen des Schnees komplett verloren gehen.
Zudem raten die Experten immer die Klimaanlage einzuschalten – auch bei Minusgraden im Winter. Die Klimaanlage trocknet die Luft im Fahrzeug und ihre Benutzung führt dazu, dass beschlagene Scheiben schnell wieder durchsichtig werden. Für die Heckscheibe sollte die Heckscheiben-Heizung betätigt werden.
Wichtig ist es ferner, angemessene Bekleidung zu tragen: dicke Mäntel und Jacken, Pudelmützen, Fellkappen und klobige Schuhe sind im Fahrzeug nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Durch die dicke Bekleidung wird die Wirkung des Sicherheitsgurtes gemindert und mitunter werden die eigenen Sichtverhältnisse behindert sowie die Beweglichkeit eingeschränkt.
Auch für Lkw-Fahrer gilt im Übrigen die Pflicht zum “Schneeräumen”: Vor dem Start muss der Fahrer kontrollieren, ob das Dach oder die Plane vereist sind. Schnee und Eis müssen unbedingt entfernt werden, damit sie nicht während der Fahrt vom Dach fliegen und andere Fahrzeuge beschädigen oder zu einem schlimmen Verkehrsunfall führen. Eine herunterfallende Eisplatte durchschlägt bei 50 km/h eine Frontscheibe spielend.
Quelle: TÜV Rheinland