Kategorie: Umwelt
Aktuelles Urteil: Kölner Umweltzone ist rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die zum 01. Januar 2008 in weiten Teilen der Kölner Innenstadt, Deutz und Mühlheim eingerichtete Umweltzone rechtmäßig ist.
Die Kölner Umweltzone wurde durch den Luftreinhalteplan der Bezirksregierung Köln vom 31. Oktober 2006 angeordnet. Grund dafür war, dass Schadstoffmessungen im Kölner Stadtgebiet einen über den maßgeblichen Grenzwerten liegenden Anteil von Stickstoffdioxid (NO2) ergeben hatten. Dagegen geklagt hatte ein Kölner Rechtsanwalt, der für sein Fahrzeug die grüne Plakette erworben hat, sowie ein Kölner Unternehmen, das mit nicht "plakettenfähigen" Lkw in die Umweltzone einfahren will und nur bis Ende 2009 hierfür Ausnahmegenehmigungen erhalten hat. Die Kläger hatten argumentiert, die Umweltzone bewirke keine Verbesserung der Luftqualität und stelle eine unverhältnismäßige Belastung des Bürgers dar.
Das Verwaltungsgericht Köln urteilte jedoch wie folgt: Die Einrichtung der Umweltzone sei eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme, um Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde (hier: die Stadt Köln) müsse Verkehrsbeschränkungen anordnen, wenn dies in einem Luftreinhalteplan vorgesehen ist.
Dies sei hier der Fall: Zu Recht habe die Bezirksregierung Köln im Jahr 2006 einen Luftreinhalteplan in Kraft gesetzt, weil die im Stadtgebiet gemessenen überhöhten Stickstoffdioxid-Werte überwiegend durch den Straßenverkehr verursacht werden. Zu überprüfen waren in beiden Verfahren die bis zum Jahresende 2009 geltenden Regelungen des Luftreinhalteplanes, das heißt der Ausschluss der Fahrzeuge, für die überhaupt keine Plakette erteilt werden kann. Über denkbare, aber noch nicht feststehende weitere Stufen, etwa den Ausschluss auch der Fahrzeuge mit roter Plakette ab dem Jahr 2010, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.
Gegen das Urteil können die Kläger innerhalb eines Monats ab Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Nordrhein-Westfalen stellen.
Quelle: Juris