Kategorie: rechtliches
Wer permanent falsch parkt, riskiert seinen Führerschein
Notorische Falschparker, aufgepasst! Wer sich zu viele Knöllchen einhandelt, riskiert seinen Führerschein!
Denn schon geringfügige Verkehrsverstöße rechtfertigen einen Zweifel an der Fahreignung, wenn sie regelmäßig begangen werden. Dies hat das Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim in einem Urteil klargestellt (VGH Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1883/14).
Im verhandelten Fall hatte ein notorischer Falschparker gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt. Eigentlich hatten die Behörden den Mann wegen mindestens 161 Park-Verstößen innerhalb von sechs Jahren nur zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verdonnert. Als der auch wegen anderer Verkehrsvergehen auffällig gewordene Autofahrer die gesetzte Frist verstreichen ließ, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass Bedenken gegen die Fahreignung ausnahmsweise auch durch das langjährige und hartnäckige Begehen von reinen Ordnungswidrigkeiten entstehen können. Zumindest dann, wenn sich in Verbindung mit mehreren Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber jeglichen Verkehrsvorschriften offenbart.
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