Kategorie: rechtliches
Von: Fritz Laitenberger
Radarwarner in Deutschland
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). (Quelle: § 23 Abs. 1b StVO)
Bislang waren sie eine rechtliche Grauzone: Blitzer-Warner auf dem Smartphone oder im Navigationssystem. Künftig werden sie ausdrücklich verboten. Wer dennoch während der Fahrt die App nutzt, riskiert eine Geldbuße von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Die Bundesregierung will die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden. Am Tag nach der Verkündung treten die Änderungen in Kraft.