Kategorie: rechtliches
Notorischer Falschparker verliert Führerschein
Immer wieder wird es richtig teuer, wenn Autofahrer es mit dem Falschparken übertreiben. Autofahrern droht der Führerscheinverlust, wenn sie durch ihr Verhalten nahelegen, dass sie sich "vorsätzlich und dauerhaft über die Verkehrsordnung" stellen - zum Beispiel durch sehr häufige Parkverstöße.
Vermeintlich geringfügige Verkehrsverstöße rechtfertigen Zweifel an der Fahreignung, wenn sie regelmäßig begangen werden, wie aus einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg hervor geht.
Damit wiesen die Richter die Beschwerde eines notorischen Falschparkers zurück, dem wegen 161 Parkverstößen in sechs Jahren die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Notorischer Falschparker sollte zur MPU
Die Richter lehnten damit den Antrag eines Parksünders ab, der gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis geklagt hatte. Der auch wegen anderer Verkehrsvergehen auffällig gewordene Mann war wegen mindestens 161 Park-Verstößen innerhalb von sechs Jahren von den Behörden zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) aufgefordert worden. Als er die gesetzte Frist verstreichen ließ, wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten kann Führerscheinverlust drohen
Das Gericht betonte, dass Bedenken gegen die Fahreignung ausnahmsweise auch durch die langjährige und hartnäckige Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten entstehen können.
"Gleichgültige Grundeinstellung"
Zumindest dann, wenn sich in Verbindung mit einschlägigen Eintragungen in das Verkehrszentralregister eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbare. (VGH Baden-Württemberg, Az.: 10 S 1883/14)
Textquelle: www.t-online.de