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17.12.2014 09:27 Alter: 10 yrs
Kategorie: rechtliches

Lichthupe auf der Autobahn ist nicht unbedingt Nötigung

zum Thema Verkehrsirrtümer: Wer kennt das nicht? Sie sind gerade im Begriff, auf der Autobahn zu überholen und plötzlich kommt mit hoher Geschwindigkeit ein PS-starker Sportwagen angeschossen. Dieser blinkt wie wild und signalisiert Ihnen durch die Lichthupe, dass Sie möglichst schnell den Weg freimachen sollen. Ein klarer Fall von Nötigung!? Achtung: der Einsatz der Lichthupe ist in machen Fällen sogar erlaubt.

Was ist die Lichthupe?
Bei der Lichthupe wird unter Verwendung des Fernlichts ein kurzes, flackerndes Signal gegeben, welches die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer erlangen soll. Bei den meisten Fahrzeugen hat der Schalter für das Fernlicht eine Position, in der er nicht voll einrastet, so dass durch leichtes Ziehen die Lichthupe betätigt wird. In der StVo (Straßenverkehrsordnung) taucht der Begriff Lichthupe nicht auf, hingegen ist dort von sogenannten Warnzeichen die Rede. Laut Paragraph 16 Abs. 1 der StVO dürfen Schall- und Leuchtzeichen nur dann gegeben werden, wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholt, oder wenn man sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet sieht.

Lichthupe ist zunächst Warnsignal
Die Lichthupe ist ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe. Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet. In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld erhoben werden.

Also, immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:

  • Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
  • Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften

Wer beim Überholen auf der Autobahn langsamere Fahrer per Lichthupe auf sich aufmerksam macht, nötigt sie nicht gleich! Gemäß der Straßenverkehrsordnung darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden, die Lichthupe erfüllt dann eine Warnfunktion.
Eine Nötigung wird es erst, wenn der Überholende gleichzeitig dicht auffährt oder sich durch permanente Betätigung der Lichthupe die Bahn freidrängeln will, d.h. im Klartext: durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden!

Raser dürfen nicht ausgebremst werden
Ein verbreiteter Irrtum unter Autofahrern ist auch, dass man Raser ausbremsen darf. Sie sollten stets cool bleiben! Das Antippen der Bremse, um den Hintermann ebenfalls zu ärgern, sollten Sie tunlichst unterlassen und lieber bei der nächsten Gelegenheit die Überholspur frei machen und nach rechts wechseln.
Dieses Verhalten auf der Strasse ist den Verkehrsjuristen zufolge nicht erlaubt. denn Raser oder Drängler zu verfolgen, ist die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft. Einen Raser auszubremsen gilt als Selbstjustiz und kann auf jeden Fall strafrechtlich geahndet.
Abhängig vom Abstand des Rasers, der gefahrenen Geschwindigkeit und der Stärke des Abbremsens kann dies Nötigung sein. Selbst ernannten „Verkehrserziehern“ drohen dann neben einer Geldstrafe auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.

Wie reagieren Sie, wenn Ihr Hintermann Lichthupe gibt?
Sollte es passieren, dass Ihnen Ihr Hintermann Lichthupe gibt, reagieren Sie ruhig und gelassen. Lassen Sie sich unter gar keinen Umständen unter Druck setzen und zu einer bestimmten Handlung nötigen. Checken Sie die Lage. Das heißt, wenn Sie vielleicht in Gedanken verloren auf der linken Spur fahren, obwohl die rechte Fahrbahn frei ist, sollten Sie den Blinker setzen und - sofern alles frei ist - auf die rechte Spur wechseln, um schnelleren Fahrern nicht den Weg zu versperren. Vergessen Sie nicht, dass es ein Rechtsfahrgebot auf unseren Strassen gibt.
Wenn Sie gerade selber ein Fahrzeug überholen und deshalb die linke Spur nutzen, sollten Sie sich nicht bedrängen lassen oder gar unkontrolliert nach rechts ziehen. In diesem Fall hat das Fahrzeug hinter Ihnen zu warten, bis Sie Ihren Überholvorgang abgeschlossen haben.

Aber Achtung!
Man muss immer damit rechnen, dass ein Warnsignal mit der Lichthupe falsch verstanden wird. Andere Verkehrsteilnehmer, für die das Signal nicht gedacht war, könnten es zudem auf sich beziehen.
Üblich und sinnvoll ist die kurze Betätigung der Lichthupe, wenn der Entgegenkommende offenbar mit Fernlicht fährt und nicht rechtzeitig abblendet. Nicht erlaubt ist, Entgegenkommende mit der Lichthupe vor einer Radarkontrolle zu warnen (das ist keine Gefahr!). Hier kann für den, der die Lichthube betätigt, grundsätzlich ein Verwarnungsgeld fällig werden!
Jeder sollte beim Einschalten der Fahrbeleuchtung (Abblendlicht) kontrollieren, ob die blaue Fernlicht-Kontrollleuchte leuchtet.


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