28.12.2009 21:43 Alter: 15 yrs
Kategorie: rechtliches

Zum Wenden die Spur gewechselt


Fährt ein Autofahrer auf den Vordermann auf, weil dieser plötzlich vor ihn fährt, um besser wenden zu können, haftet der Wendende zu 60 Prozent für den entstandenen Schaden. So entschied das OLG Düsseldorf.

Quelle: Az. 3 U 05/116


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