Kategorie: rechtliches
Zum Wenden die Spur gewechselt
Fährt ein Autofahrer auf den Vordermann auf, weil dieser plötzlich vor ihn fährt, um besser wenden zu können, haftet der Wendende zu 60 Prozent für den entstandenen Schaden. So entschied das OLG Düsseldorf.
Quelle: Az. 3 U 05/116