Kategorie: rechtliches
Winterreifen Pflicht
Ab sofort sind M+S-Reifen („Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Eine Winterreifen-Pflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) gibt es nicht.
Das neue Gesetz gilt für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Dabei ist es egal, ob das Fahrzeug Ihnen gehört – auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind. Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland ebenfalls die vorgeschriebenen Reifen haben.
Sind Sie bei Winterwetter ohne M+S-Reifen unterwegs, drohen 40 Euro Strafe. Behindern Sie dabei andere (z. B. weil Sie an einer Steigung stecken bleiben), 80 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Das Gesetz schreibt mindestens 1,6 Millimeter vor. Aus Sicherheitsgründen sollten es sogar vier Millimeter sein, so der ADAC. Tipp: 2-Euro-Münze ins Profil stecken – der silberne Rand sollte verdeckt sein.
Die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.