Kategorie: Vorschriften
Wer haftet? der Fahrer oder der Halter?
Durch die Hintertür will die EU-Kommision das Schuldprinzip bei Verkehrsdelikten aushebeln. Der Fahrzeughalter soll belangt werden, auch wenn er nicht am Steuer saß.
Drund ist denkbar einfach: Die Kommission hat ein Richtlinienpapier zu "Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen" entworfen. Ziel der Brüsseler Bürokraten ist die vier "Todsünden" am Steuer zu bekämpfen.
Die vier Todsünden sind:
- Alkohol am Steuer
- Tpoüberschreitung
- Gurtverzicht
- Rotlichtfahrten
Nach wie vor fordern diese einen viel zu hohen Tribut an Verkehrsopfern. In Deutschland wird der Fahrer nicht der Halter haftbar gemacht, was ach logisch ist. Ein strafrechtliches Delikt ohne Schuld des Täters ist rechtstaatswidrig. Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betont nochmals gegenüber Brüssel, dass es eine Strafe ohne Schuld im deutschen Rechtsstaat nicht geben wird und verweist auf gleiche Regelungen wie z.B. in Schweden und in der Schweiz. Die Diskussion ist aber noch lange nicht vom tisch.