01.12.2010 12:22 Alter: 14 yrs
Kategorie: Firmeninternas

Weiterbildungsschulung nach §5 BKrFQG

1. Halbjahr 2011

In unserer heutigen, schnelllebigen Zeit wachsen die Anforderungen, die an uns gestellt werden, stetig. Gesetze ändern sich oder es kommen gar neue hinzu. Die Technik und deren Anwendung wird immer komplexer. Der Markt wird anspruchsvoller und die Kunden sensibler.

Ein oftmals verkanntes aber dennoch wichtiges Bindeglied zwischen Kunde und Dienstleister ist der Fahrer als Repräsentant des Dienstleistungsunternehmens. Die regelmäßigen Weiterbildungen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sollen den Fahrer in die Lage versetzen, den hohen Anforderungen jetzt und auch in Zukunft gerecht zu werden.

Die Weiterbildungen sind für alle Fahrer Pflicht, die gewerblich im Personen- oder Güterkraftverkehr tätig sein wollen. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in 5 Teilen zu je 7 Stunden durchgeführt werden können.

Die Weiterbildung ist fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation bzw. der beschleunigten Grundqualifikation abzuschließen, sowie im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Für alle Fahrer, die vor Einführung der Grundqualifikation ihren Führerschein erworben haben, gilt es für den ersten Nachweis über die Weiterbildung die festgesetzten Fristen einzuhalten. Diese sind: für Busfahrer der 10.09.2013 und für LKW-Fahrer der 10.09.2014.

Um den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis aufeinander abzustimmen, hat der Gesetzgeber jedoch folgende Übergangsfristen bestimmt: Bus-Fahrer müssen spätestens zum 09.09.2015 die Weiterbildung nachweisen, LKW-Fahrer spätestens zum 09.09.2016.

Für die Weiterbildung sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:

  • Gesetze und Vorschriften:
    Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
  • Pannen - Unfälle - Notfälle - Kriminalität:
    Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Gesundheit und Fitness:
    Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
  • Positives Bild:
    Fähigkeiten zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild (Image) des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
  • Energiesparende und umweltschonende Fahrweise:
    Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Kinematische Kette/Bremsanlagen:
    Kenntnis der Eigenschaft der Kinematischen Kette, Wirkungsweise der Bremsanlage
  • Gesetze und Vorschriften:
    Aktuelle Informationen zu Änderungen in Gesetzen und Vorschriften.
  • Ladungssicherung:
    Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeuges

 

Für alle ehemaligen Fahrschüler haben wir ein besonderes Angebot:

Die 1-Tagesschulung, mit einer Schulungsdauer von 7 Stunden von je 60 Minuten, erhalten Sie zum Preis von nur Euro  98,-- (inkl. MwSt). Nachschlagewerke zu den Weiterbildungsthemen inkludiert.
Selbstverständlich wird während des Tages auch für Ihr leibliches Wohl in Form von kalten und warmen Getränken sowie 2tes Frühstück und Mittagessen gesorgt.

Für das 1. Halbjahr 2011 haben wir folgende Termine für die Weiterbildung festgelegt:

  • 08.01.2011
  • 15.01.2011
  • 22.01.2011
  • 05.02.2011
  • 12.02.2011
  • 19.02.2011
  • 26.02.2011
  • 05.03.2011
  • 12.03.2011
  • 19.03.2011
  • 26.03.2011
  • 02.04.2011
  • 09.04.2011
  • 16.04.2011
  • 23.04.2011
  • 30.04.2011
  • 07.05.2011
  • 14.05.2011
  • 21.05.2011
  • 28.05.2011
  • 04.06.2011
  • 11.06.2011
  • 18.06.2011
  • 25.06.2011 

Für Anmeldungen und bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel-Nr.: 0781 78513 gerne zur Verfügung.

Weitere Termine finden Sie auch in unserem Terminkalender.


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