28.12.2009 21:30 Alter: 15 yrs
Kategorie: rechtliches

Warnung vergessen (ohne Warnblinker)


Fällt bei einem Unfall in der Dunkelheit der Warnblinker aus, ist der folgende Verkehr nach besten Kräften zu warnen. Im Fall vor dem OLG Frankfurt setzte ein Fahrer seinen Wagen gegen die Leitplanke, ein zweiter Pkw fuhr auf. Urteil: Der Fahrer hätte notfalls auf dem Mittelstreifen zurückgehen und Warnsignale geben müssen. Weil er es nicht tat, bekam er die volle Schuld.

Quelle: Az. 24 U 135/02


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