Kategorie: rechtliches
Vom Radfahrer ausgebremst
Weil ein Radfahrer ohne Licht und trotz roter Ampel über eine Kreuzung fuhr, zwang er die Autofahrer zum starken Bremsen. Ein Fahrzeug kam nicht schnell genug zum Stehen und fuhr dem Vordermann auf das Fahrzeugheck. Zu geringer Sicherheitsabstand, urteilte das Oberlandesgericht Köln. Weil der Radfahrer aber den Unfall provozierte, treffe ihn eine erhebliche Mitschuld am Unfall. Der Radler musste ein Drittel des entstandenen Schadens zahlen.
Quelle: Az. 16 U 56/2000