Kategorie: rechtliches, Führerschein
Reform des Punktesystems
Die neue Punkteregelung zielt vor allem auf die notorischen Verkehrsrüpel. So wird mit dem neuen Flensburger Punktesystem, das ab 01.02.2014 in Kraft treten wird, vor allem gefährliches Verhalten im Straßenverkehr stärker bestraft werden. Wer andere gefährdet, bekommt schneller Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei als bisher.
Dagegen wird es für einige Ordnungswidrigkeiten künftig keine Punkte mehr geben. Was allerdings nicht als Freifahrtschein für rüpelhaftes oder anarchistisches Verhalten zu sehen ist, denn geahndet werden diese Verstöße weiterhin von der Polizei mit Geldbußen und Verwarnungen.
Dafür gibt es ab 2014 Punkte in Flensburg:
- 1 Punkt bei Ordnungswidrigkeiten ab 70 € – Bspl: Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder mehr als 20 km/h zu schnell fahren in Ortschaften
- 2 Punkte bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot, sowie bei Straftaten. Bspl: bei Rot über die Ampel fahren oder Drängeln
- 3 Punkte bei Straftaten mit Entziehung des Führerscheins – Bspl: Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung oder Fahren im Vollrausch (ab 3,0 Promille)
Mit 6 Punkten zum Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar wird aus zwei Kursen in der Fahrschule und drei Einzelgesprächen bei Verkehrspsychologen bestehen. Das Fahreignungsseminar, das ab sechs gesammelten Punkten verhängt wird, hat nichts mit der MPU zu tun. Sondern dient der Prävention bei Verkehrsrowdys, denen der Verlust des Führerscheins droht.
Führerschein ab 8 Punkte weg
Wer in Zukunft bei einem Verkehrsdelikt erwischt wird, bekommt maximal drei Punkte aufgebrummt (bisher sieben). Doch dafür ist der Führerschein ab 2014 schon bereits mit 8 Punkten weg und nicht mehr mit 18 Punkten wie bisher. Allen Delinquenten bleibt dann nur der Weg über die MPU, um den Lappen wieder zu bekommen.
Rote Karte für notorische Rowdys
Anders als bisher soll bei der Beurteilung der Eignung zur Teilnahme am Verkehr nicht mehr die Höhe des Punktestandes sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Einträge. Mit dieser neuen Fokussierung will man vor allem notorische Verkehrssünder erwischen und aus dem Verkehr ziehen.
Für notorische Rowdy entfällt ab 2014 zudem die Option, durch irgendwelche Seminare das Punktekonto zu reduzieren und sich damit wieder zurück auf die Straße zu mogeln.
Keine Eintragungen ins Punkteregister bei folgenden Straftaten:
- Beleidigung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Kfz-Haftpflicht
- Kennzeichenmissbrauch (sofern ohne Fahrverbot)
- Unfallflucht nach Parkrempler (sofern ohne Fahrverbot)
- Unfall mit leichter Verletzung (sofern ohne Fahrverbot)
Keine Eintragungen bei diesen Ordnungswidrigkeiten:
- Unberechtigtes Befahren der Umweltzone
- Kennzeichen unleserlich
- Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage
- Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
Löschung alter Punkte
Gelöscht werden nur Punkte für Ordnungswidrigkeiten, die nach dem neuen System nicht mehr eingetragen werden. Wer also einen Punkt bekommen hat, weil er mit fehlender Plakette in eine grüne Umweltzone fuhr oder einem anderen den Vogel gezeigt hat, darf sich über die Löschung dieses Eintrages aus der Flensburger Sünderkartei ab Mai 2014 freuen.
Mit dem Wegfall der Punktevergabe für kleinere Ordnungswidrigkeiten werden auf der anderen Seite die Bußgelder für besonders gefährliche Verstöße erhöht. Beispiele: Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.
Punktereform: Das wird teurer!
Einige Verkehrsverstöße werden mit der Punktereform teurer.
Das betrifft vor allem folgende Verstöße:
Handynutzung: 60 Euro statt 40 Euro
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht: 60 Euro statt 40 Euro
Vorfahrtverstoß: 70 Euro statt 50 Euro
Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich: 60 Euro statt 40 Euro
TÜV überzogen - um mehr als acht Monate: 60 Euro statt 40 Euro.
Alle sonstigen registrierten Punkte der neun Millionen Sünder werden auf das neue System umgerechnet.