Kategorie: rechtliches
Polizei muss vor Blutprobe Richter befragen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Anordnung von Blutproben durch Polizeibeamte erschwert.
Die Beamten müssen zumindest versuchen, die gesetzlich vorgesehene Genehmigung der Blutentnahme durch einen Richter zu bekommen, entschied das gericht in einem aktuell veröffentlichen Beschluss.
Eine generelle Berufung auf "Gefahr in Verzug" etwa beim Verdacht auf Trunkenheitsfahrten sei nicht zulässig (Az.: 2 BvR 1046/08)