Kategorie: rechtliches
Nicht nur auf der Mittelspur fahren
Notorische Mittelspurfahrer verstoßen gegen das Rechtsfahrgebot des § 2 Straßenverkehrsordnung. Es soll unter anderem verhindern, dass Autofahrer aus Frust rechts überholen. Mittelspurfahrern drohen 80 Euro Bußgeld und ein Punkt.
Quelle: Ziffer 4.2 BKat