Kategorie: Vorschriften
"Neue" StVO zum 01.04.2013
Nach dem missglückten Anlauf vor 3 Jahren soll nun endlich die neue StVO (Straßenverkehrsordnung) in Kraft treten.
Am 21.09.2012 stimmte der Bundesrat der Verordnung zur Neufassung zu. Gerade noch vor In-Kraft-Treten am 01. April 2013, nämlich am 12.03.2013 verkündete jetzt das Bundesverkehrsministerium im Bundesgesetzblatt die Neufassung.
Hier einige der Änderungen:
- Schilderwald reduziert - geänderte, gestrichene und neue Verkehrszeichen
- Tagfahrlicht bei Krafträdern zulässig
- Regeländerungen für den Radverkehr:
- erweiterte Benutzungsregeln für linke Radwege - dürfen bei entsprechendem Zusatzzeichen genutzt werden
- grundsätzliche Geltung der Ampelregelung für den fließenden Verkehr
- Kinderbeförderung in Fahrradanhängern
- Busspuren können mit Zusatzzeichen auch für andere freigegeben werden - auch Radfahrer - dann gelten die Sondersignale für den ÖPNV
- Inline-Skates und Rollschuhe gelten nicht als Fahrzeuge und müssen damit (bis auf wenige Ausnahmen) auf Fußgängerflächen
- Regeländerungen am Bahnübergang:
- Allgemeines Überholverbot ab dem Gefahrzeichen bis zum Übergang
- Abschaffung des Wartegebots nach der einstreifigen Bake für LKW über 3.500 kg und Züge
- Sonderrechte für Postfahrzeuge (Anlieger- und Anlieferverkehr)
- Fahrzeugbreite bezieht sich beim entsprechenden Verkehrszeichen auf die tatsächliche Breite inklusive der Außenspiegel
- Ausnahmen bei Umweltzonen für Behinderte
- Sprachliche Änderungen:
- Bei Gewichtsbezeichnungen wird statt "Gewicht" der Begriff "Masse" verwendet
- Einarbeitung geschlechtsneutraler Formulierungen - aus Radfahrern werden Radfahrende, aus Fußgängern zu Fuß Gehende, aus Verkehrsteilnehmern werden am Verkehr Teilnehmende ...
Dementsprechend gibt es auch Anpassungen und Ergänzungen im Bussgeldbereich.