26.08.2010 22:16 Alter: 14 yrs
Kategorie: rechtliches

Neue Regeln ab 2013

Was sich beim Führerschein alles ändert

Die Führerscheine in Deutschland sollen in Zukunft ein Verfallsdatum erhalten! Grund dafür liefert mal wieder die EU. Ab 2013 ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre gültig. Entsprechende Gesetzesänderungen sind von der Bundesregierung auf den Weg gebracht worden, jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen. BILD.de erklärt die neue Regelung.

FÜR WEN GILT DIE 15-JAHRES-FRIST?
Die Neuregelung betrifft zuerst den Führerschein im Chipkarten-Format, den sogenannten EU-Führerschein. Der wird seit 1999 ausgestellt.

ICH HABE SCHON JETZT EINEN CHIP-FÜHRERSCHEIN – AB WANN GILT DIE FRIST FÜR MICH?
Gerechnet wird ab 2013! Erst weitere 15 Jahre später verliert der Führerschein seine Gültigkeit und muss verlängert oder ersetzt werden.

ICH HABE EINEN ALTEN FÜHRERSCHEIN: GILT DIE REGELUNG AUCH FÜR MICH?
Für alle unbefristeten Führerscheine gilt, dass sie bis spätestens 2033 umgetauscht werden müssen: Inhaber eines grauen oder rosa „Lappens“ haben also noch 23 Jahre Zeit. Ab dem Zeitpunkt des Umtausches gilt die 15-jährige Verfallsfrist dann auch für sie.

MUSS ICH EINE NEUE PRÜFUNG ABLEGEN?
Nein, es reicht ein Gang zu einer Behörde. „In welcher Form der Führerschein dann verlängert wird, ob mit Stempeln, Aufklebern oder ob eine ganz neue Fahrerlaubnis ausgestellt wird, ist noch nicht geklärt“, so eine Sprecherin des Bundesverkehrsministerium zu BILD.de. Auch ist noch unklar, welche Behörde für die Verlängerung zuständig sein wird.

WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN?
Vermutlich werden Gebühren fällig. Doch „ob und wenn ja, wie hoch die sein werden, ist noch nicht geklärt“, so die Sprecherin.

MUSS ICH MICH ÄRZTLICH UNTERSUCHEN LASSEN?
Gesundheitschecks alle 15 Jahre im Zuge des Austausches, wie die EU zusätzlich angeregt hatte, soll es in Deutschland nicht geben. „Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden”, teilte das Ministerium mit.

WARUM WIRD DIE REGELUNG ÜBERHAUPT EINGEFÜHRT?
Grund für die Befristung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die die Bundesregierung bis zum nächsten Jahr umsetzen muss. Nach Angaben des Ministeriums wird es dann innerhalb der EU nur noch ein Führerschein-Dokument geben. „Mit der einheitlichen Regelung wird etwa das europaweite Autoahren vereinfacht“, so die Sprecherin und: „mit dem regelmäßigen Austausch sind die Dokumente immer auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik“.

Textquelle: www.bild.de


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