Kategorie: rechtliches
Neue Qualifikations- und Weiterbildungsvorschriften
Fahrer, die ab dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE neu erwerben, benötigen eine (beschleunigte) Grundqualifikation, um Fahrten im gewerblichen Güterverkehr und auch im Werkverkehr durchführen zu dürfen. Außerdem muss im Abstand von fünf Jahren an einer Weiterbildung teilgenommen werden. Für Fahrer, die schon vor dem 10.09.2009 eine Fahrerlaubnis besessen haben, gilt nur die Weiterbildungspflicht.