Kategorie: Vorschriften
Lkw-Überholvorgang "Elefantenrennen"
Ein Lkw-Überholvorgang auf einer zweispurigen Autobahn darf höchstens 45 Sekunden dauern – ansonsten droht ein Bußgeld von 80 Euro. Das hat das Oberlandesgericht Hamm jetzt entschieden (Az. 4 Ss Owi 629/08). Die Richter haben damit die ungenaue Angabe in der Straßenverkehrsordnung konkretisiert, in der lediglich eine "höhere Geschwindigkeit" des Überholenden gefordert wird. Gleichzeitig machten die Richter klar, dass ein Bußgeld nur verhängt werden darf, wenn durch das Elefantenrennen tatsächlich eine konkrete (und nicht nur kurzfristige Behinderung) des nachfolgenden Verkehrs vorliegt.