Kategorie: rechtliches
Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August 2012 ist der Lkw-Verkehr in Deutschland beschränkt. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen dürfen in dieser Zeit an allen Samstagen von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.
Das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit ist in Deutschland in der Ferienreiseverordnung geregelt.
Den Text der Ferienreiseverordnung als pdf-Dokument sowie eine Auflistung der Verbotsstrecken finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums.
Quelle: www.bag.bund.de