Kategorie: rechtliches
Knöllchen im Urlaub
Mit der Eintreibung nicht bezahlter Urlaubsknöllchen wird es allmählich ernst. Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein.