23.01.2015 10:31 Alter: 10 yrs
Kategorie: rechtliches

keine Fahrerflucht

Wer den Unfallort verlässt, um eigene Verletzungen behandeln zu lassen, begeht keine Unfallflucht.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt. Auf den entsprechenden Beschluss weist die Deutsche Anwaltshotline hin. Weil sich ein Unfallverursacher von einem Bekannten in ein Krankenhaus bringen ließ und erst nach 40 Minuten die Polizei verständigte, hatte ihn das Landgericht Magdeburg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt (§ 142 Strafgesetzbuch). Die BGH-Richter stellten klar, dass es keine Straftat ist, wenn man sich entfernt, um eigene Verletzungen versorgen zu lassen. Das Landgericht muss prüfen, ob sich der Autofahrer berechtigt entfernt hatte und erneut entscheiden (Aktenzeichen 4 StR 259/14).

Textquelle: www.bild.de


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