Kategorie: rechtliches
Im Stau die Spur gewechselt
Plötzlicher Stau auf der Autobahn, Auffahrunfall. Ein typischer Fall und eigentlich eine klare Sache – der Auffahrer trägt die Schuld. Doch das OLG Frankfurt entschied differenzierter. Denn im verhandelten Fall hatte der Vorausfahrende im letzten Moment die Fahrspur gewechselt, um selbst keinen Auffahrunfall mit dem Vordermann zu verursachen. Der Urteilsspruch der Richter: Beide Fahrer müssen sich die Schuld und den Schaden je zur Hälfte teilen.
Quelle: Az. 17 U 34/02