28.12.2009 21:59 Alter: 15 yrs
Kategorie: Vorschriften

Halten auf dem Seitenstreifen


Nur in Notfällen erlaubt: Eine Autopanne, oder ein leerer Tank kann ein Notfall sein. Ist nach § 18 Absatz 8 StVO grundsätzlich verboten (Ziffer 84 BKat), aber in Notfällen erlaubt. Also bei einer Autopanne, wenn einem Insassen oder dem Fahrer schlecht wird. Auch ein leerer Tank kann ein Notfall sein. Weil die Rechtslage dazu aber nicht völlig klar ist, raten wir, rechtzeitig zu tanken. Wichtig auf dem Seitenstreifen: Die Insassen jenseits der Leitplanke in Sicherheit bringen, das Auto mit Warndreieck und Warnblinker gut absichern, Hilfe holen. Für ein Telefonat darf man nicht auf dem Seitenstreifen halten. Einen Fahrer, der mit laufendem Motor auf dem Seitenstreifen gehalten und telefoniert hatte, bestrafte das OLG Düsseldorf mit 50 Euro Bußgeld und einem Punkt.

Quelle: Az.0 IV Ss (Owi) 84/08


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