Kategorie: Vorschriften
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis
- bestimmte Führerscheinklassen (Bus und Lkw) sind befristet
- die Verlängerung der Geltungsdauer muss bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragt werden
- für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich
- die Behörde prüft die körperliche Eignung
Fahrerlaubnisklassen nach dem alten Recht (vor dem 01.01.1999)
- Klasse 2 bis zum 50. Lebensjahr
Fahrerlaubnisklassen nach dem neuen Recht (nach dem 01.01.1999)
- Klasse C1, C1E bis zum 50. Lebensjahr (nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre befristet)
- Klasse C, CE für 5 Jahre befristet
Fristen
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Klassen, ohne dass eine neue Fahrerlaubnisprüfung verlangt wird, nur möglich, wenn seit dem Ablauf der Geltungsdauer der vorherigen Fahrerlaubnis bis zum Tag der Antragstellung nicht mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
Diese Regelung ist seit 2009 nicht mehr gültig!!!
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Lichtbild (35 mm x 45 mm, im Halbprofil ohne Kopfbedeckung, nicht älter als ein halbes Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbeizeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder ein anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung) der Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens, ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Eignung (nicht älter als ein Jahr)
- den alten Führerschein
- Antragsformular (LKW)
Hinweis:
Falls Sie noch im Besitz eines alten rosa oder grauen Führerscheins oder sonstigem sind, erhalten Sie dann einen EU-Kartenführerschein, so dass gleichzeitig Ihr Führerschein auf das neue System umgestellt ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.