FeV-Änderungsverordnung
Der Bundesrat hat am 11.04.2014 die "Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" beschlossen. Die Neuregelungen treten am 01.05.2014 in Kraft:
Mindestalter Klasse C und D:
(§ 10 FeV)
Bei den Feuerwehren und den Rettungsdiensten hat offensichtlich die zum 19.01.2013 in Kraft getretene Anhebung des Mindestalters für Klasse C auf 21 und D-Klassen auf 24 Jahre einen Nachwuchsmangel bein Einsatzfahrern hervorgerufen. Die beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgebrachten Klagen wurden nun erhört. Für Führer der Einsatzfahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr, THW, Katastrophenschutz und Polizei wird das Mindestalter für Klasse C auf 18 Jahre und für Klasse D auf 21 gesenkt. Gleiches gilt für Probe- und Überführungsfahrten in gewerblichen KFZ-Werkstätten.
Textquelle: FahrSchulPraxis 05-2014