Kategorie: rechtliches
Dumm gebremst, geteilte Schuld
Zwar ist an Ampeln im Großstadtverkehr mit unmotiviert bremsenden Fahrzeugen zu rechnen – bremst der Vordermann aber unvermittelt, weil er durch eine andere auf Rot umgesprungene Ampel abgelenkt wurde, sind beide Fahrer am Unfall schuld. So urteilte das LG München. Die Kontrahenten mussten sich den Schaden teilen.
Quell: Az. 19 S 20476/04