Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Ein Mobiltelefon darf während der Autofahrt nicht in die Hand genommen werden, um es in irgendeiner Weise zu nutzen. Selbst wenn das Handy als Diktiergerät verwendet wird oder der Fahrer nur kurz auf die Uhr schauen möchte, ist dies nicht erlaubt. Mehrere Gerichte haben dies bereits so entschieden, darunter das OLG Jena (Az. 1 Ss 82/06) und das OLG Hamm (2 Ss OWi 1005/02). § 23 Abs.1a StVO umfasst mit dem Ausdruck "Benutzung" sämtliche Funktionen eines Handys und nicht nur die Telefonfunktion. Erlaubt ist hingegen, das Telefon während der Autofahrt woanders hinzulegen (OLG Hamm, 2 Ss OWi 606/07)