Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Wer mit seinem Auto an einer roten Ampel steht und dabei mit dem Handy telefoniert, verstößt nicht unbedingt gegen die StVO. Laut OLG Hamm ist Telefonieren erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist. Dies trifft auch auf das Warten an roten Ampeln zu. Wichtig ist dabei, dass das Gespräch vor der Weiterfahrt beendet wird. (Az: 2 SsOWi 190/07)