Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Es ist verboten, auf dem Seitenstreifen einer Autobahn zu telefonieren, sofern der Motor noch läuft. Laut OLG Düsseldorf nimmt ein Fahrzeug mit laufendem Motor auch auf dem Seitenstreifen weiterhin am Verkehr teil (Az. IV 2 Ss OWi 84/08). Für den Fahrer kann es noch dicker kommen: Weil er den Seitenstreifen nur zum Telefonieren genutzt hatte, wurde er auch für verbotswidriges Halten an einer Kraftstraße belangt. Wer einen dringenden Anruf entgegennehmen will, der muss dafür auf einen Parkplatz oder Parkstreifen ausweichen.