Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Autofahrer dürfen ihr Handy im Fahrzeug nicht in die Hand nehmen, um es zum Telefonieren einzuschalten. Denn auch das Vorbereiten eines Telefonats ist untersagt. Auch wenn ein entladener Akku das Einschalten verhindert, verstößt der Fahrer gegen die StVO. So entschied das OLG Köln im April 2009 (Az. 83 SS-OWI 032/09). Es sei unerheblich, ob tatsächlich eine Telefonverbindung hergestellt worden ist.