Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Das Ablesen der Uhrzeit auf dem Handydisplay ist während des Fahrens untersagt. Das OLG Hamm gab 2005 der Beschwerde eines Autofahrers nicht statt, der wegen Benutzung seines Handys ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro bezahlen sollte (Az. 2 Ss OWi 177/05). Die Richter glaubten zwar der Ausrede des Mannes, er habe lediglich die Uhrzeit ablesen wollen. Doch durch das Ablesen der Uhrzeit vom Handy habe der Fahrer nicht beide Hände zum Führen des Fahrzeugs frei, wie das beim Blick auf eine Armbanduhr der Fall sei. Damit verstoße der Fahrer gegen das Verbot eines Handys am Steuer, da sich das Verbot über alle Bedienfunktionen und Nutzungsmöglichkeiten erstrecke.