Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Ein Bonner Autofahrer war rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt davon überrascht worden, dass in seiner Tasche das Mobilteil seines Festnetz-Telefons piepte und hatte das Gespräch angenommen. Für diesen Verstoß sollte er nach ein Bußgeld von 40 Euro zahlen. Doch das OLG Köln entschied folgendes: Das Verbot der Handy-Nutzung im Auto gilt nicht für das Mobilteil eines Festnetz-Telefons (Az. 82 Ss-OWi 93/09).