Kategorie: rechtliches
Diese Urteile müssen Sie kennen
Kaum zu glauben aber wahr: Das OLG Hamm erlaubte 2007 die Nutzung eines Handys bei voller Fahrt – als Ohrwärmer im Fall von akuten Ohrenschmerzen (Az. 2 Ss OWi 606/07). Wer jetzt glaubt, schon die passende Ausrede für die nächste Polizeikontrolle parat zu haben, hat sich allerdings zu früh gefreut. Das Gericht stellte lediglich fest, dass diese Nutzungsart nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße. Dem Fernfahrer, der diese Ausrede erfunden hat glaubten die Richter nämlich kein Wort, er kam um das verhängte Bußgeld nicht herum.