Kategorie: rechtliches
Die neue DIN 13164:2022-02 ist da
Die Ratifizierung der neuen DIN 13164 erfolgt im Februar Jahr 2022. Die wesentlichen Änderungen behandeln den Inhalt des umgangsprachlichen KFZ-Verbandkastens: Die Art und Menge des Inhalts werden nach neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst, wobei hier die COVID-19-Situation auch Ihren Anteil hat. So werden zwei Gesichtsmasken mit in den KFZ-Kasten aufgenommen. Im Gegenzug wird das Verbandtuch 40x60 cm ersatzlos gestrichen und die Anzahl der Dreiecktücher wird von 2 auf 1 Stück reduziert.
Der Inhalt des Kfz-Verbandkasten wird durch den Normenausschuss „Medizin“ im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. nach den neusten medizinischen Erkenntnissen erarbeitet.
Warum gibt es die DIN 13164
Die DIN 13164 legt fest, welche Bestandteile in den Auto-Verbandskasten gehören. Die Norm wurde jetzt im Februar 2022 geändert. Zuvor war die DIN 13164:2014 gültig, die wiederum die DIN 13164:1998 abgelöst hatte.
Alle Autofahrer müssen entweder einen neuen KFZ-Verbandkasten mit sich führen, oder sie bleiben bei ihrem älteren Modell, welches zum Teil neu bestückt werden sollte.
Seit der Änderung bestücken die Hersteller ihre Kfz-Kästen nach der aktuellen Norm. Aus den älteren KFZ-Verbandkästen kann das Verbandtuch 40x60 cm und ein Dreiecktuch entnommen werden. Im gegenzug müssen 2 Gesichtsmasken hinzugefügt werden.
Update der DIN 13164 im Jahr 2022
Im Zuge der Aufnahme von OP-Masken in Erste Hilfe Kästen nach DIN 13157 und DIN 13169 wurde ebenfalls überlegt, auch in dem KfZ Verbandkasten OP-Masken als festen Bestandteil mit aufzunehmen.
Was bedeutet das für den Einzelnen?
Mit Gültigwerden der DIN 13164:2022 passen die Hersteller solcher Kfz-Kästen den Inhalt automatisch an. Mit einer Karenzzeit werden dann Kfz-Verbandskästen mit Inhalt gemäß neuer DIN Norm am Markt zur Verfügung gestellt. Für den Inhalt nach alter Norm Version 2014 gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2023, also exakt 1 Jahr, was auch der StVZO geschuldet ist.
Problemfall § 35h der StVZO
Gerade in der der Übergangsfrist stellt der § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung eine besondere Herausforderung für Hersteller von Kfz-Verbandkästen dar. Worum geht es? In dem § 35h der StVZO geht es um das zu verwendende Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. Dort wird explizit der Einsatz von Kfz-Verbandkästen nach DIN 13164 Version 1998 oder 2014 verlangt. Genau aus diesem Grund gilt die oben erwähnte Übergangsfrist von 1 Jahr, damit der § 35h der StVZO ebenfalls angepasst werden kann. Das beides nicht gleichzeitig geändert wurde/wird, liegt daran, dass es an zwei verschiedenen Stellen geschieht: Die DIN 13164 wird von einem Arbeitsausschuss im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. erarbeitet. Die StVZO hingegen wird als Rechtsverordnung des Bundes vom Bundesministerium für Verkehr/Bau- und Wohnungswesen erlassen.
Textquelle: www.din13164.de
- Dateien:
- bvmed-infoflyer-kfz-verbandkasten-din-13164.pdf218 K