23.01.2015 10:27 Alter: 10 yrs
Kategorie: rechtliches

Das Zusatzschild „Schneeflocke“

Es gilt laut OLG Hamm nicht nur bei Schneefall...

Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ gilt auch, wenn es nicht schneit. Selbst bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit also zu beachten.

Ein Autofahrer war mit Tempo 125 in eine Radarfalle gerauscht, bekam 160 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot aufgebrummt. Dagegen wehrte sich der Fahrer: Er meinte, das mit dem Zusatzschild „Schneeflocke“ angeordnete Tempolimit von 80 km/h auf einem elektronisch gesteuerten Verkehrszeichen sei irreführend gewesen. Das Oberlandesgericht Hamm folgte diesem Argument nicht. Die richterliche Begründung: Das Zusatzschild mit der Schneeflocke weise lediglich darauf hin, dass das Tempolimit Gefahren im Winter bannen soll. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden (Aktenzeichen 1 RBs 125/14).


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