Kategorie: Vorschriften
Brummis müssen rechts bleiben
Lkw über 7,5 Tonnen dürfen künftig bei Schnee, Glätte oder schlechter Sicht (weniger als 50 Meter) auf Autobahnen nicht mehr den linken Fahrstreifen benutzen. Das sieht eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums vor (Bundesrat muss noch zustimmen). Verstöße gegen die Neuregelung werden mit 80 Euro Bußgeld geahndet. Zur Begründung heißt es: Immer wieder würden Lkw bei extremen Witterungsverhältnissen nach links ausweichen, um an liegengebliebenen Fahrzeugen vorbeizufahren. Dabei bleibe der überholende Lkw häufig selbst liegen und verursache kilometerlange Staus.
Die Idee eines Überholverbots für Lkw bei schlechtem Wetter ist nicht neu. Die konkrete Verordnung indes geht auf die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zurück, das das Thema in die Ausschüsse der Ländervertretung brachte.