28.12.2009 21:44 Alter: 15 yrs
Kategorie: rechtliches

Auf dem Abfahrstreifen gehalten


Eine Golf-Fahrerin hielt auf dem kombinierten Auf- und Abfahrstreifen einer Autobahn. Eine andere Autofahrerin wollte die Autobahn verlassen und fuhr auf. Das OLG Hamm entschied: Wer auf einen auf dem Abfahrstreifen stehenden Pkw auffährt, handelt nicht zwangsläufig grob fahrlässig. Die Golf-Fahrerin muss 20 Prozent des Schadens selbst zahlen.

Quelle: Az. 9 U 123/04


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