Kategorie: rechtliches
Auf dem Abfahrstreifen gehalten
Eine Golf-Fahrerin hielt auf dem kombinierten Auf- und Abfahrstreifen einer Autobahn. Eine andere Autofahrerin wollte die Autobahn verlassen und fuhr auf. Das OLG Hamm entschied: Wer auf einen auf dem Abfahrstreifen stehenden Pkw auffährt, handelt nicht zwangsläufig grob fahrlässig. Die Golf-Fahrerin muss 20 Prozent des Schadens selbst zahlen.
Quelle: Az. 9 U 123/04