Kategorie: rechtliches
Alkoholverbot für Fahranfänger wird strenger geahndet
Berlin, 1. Februar 2009 – Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges ändern sich auch die Bestimmungen für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden. Auch für junge Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres gilt eine verschärfte Regelung im Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr.
Verstöße gegen das Alkoholverbot werden mit einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) geahndet. Verpflichtend wird darüber hinaus die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
Die gesetzliche Regelung ist eine wirkungsvolle Maßnahme, schwere Unfälle mit Fahranfängern zu verhindern. Rund jeder vierte an einem Alkoholunfall Beteiligte kommt aus der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen.